Wie wurde die Freigrenze für Arbeitgeberzuschüsse zur Kinderbetreuung erhöht?

Steuernews-TV - August 2024

Die Steuer- und Sozialversicherungsfreigrenze für Arbeitgeberzuschüsse zur Kinderbetreuung wurden ab 2024 auf € 2.000,00 pro Jahr und Kind angehoben. Welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind begünstigt und wann liegt die Abgabenfreiheit vor? Ihr Update in Steuernews-TV.